Service

Das Stadtarchiv ist als öffentliche Einrichtung allen Bürgerinnen und Bürgern für wissenschaftliche, rechtliche, heimatkundliche und schulische Zwecke oder zur Vorbereitung eines Vereins -oder Firmenjubiläums zugänglich.

Formale Voraussetzungen und Einzelheiten regeln die Benutzungs -und die Gebührensatzung.
Eine telefonische oder schriftliche Anmeldung vor dem Besuch des Stadtarchivs ist nicht erforderlich, vermeidet aber oft unnötige Wege und Kosten. Eine kurze Anfrage (telefonisch, per Email oder Brief) mit Angaben zu Forschungsthema und Benutzungszweck erleichtert uns die Vorbereitung Ihres Besuchs und die Recherche bzw. Auswahl der in Frage kommenden Quellen. Auch kann vorab abgeklärt werden, welche anderen Einrichtungen relevante Unterlagen für Ihr  Thema vorhalten. Benutzungsanträge können vor Ort ausgefüllt oder per Mail übermittelt werden.
Die Beratung und Einsichtnahme in Archivalien sowie die Benutzung der Freihandbibliothek im Benutzerraum sind kostenfrei. Aus konservatorischen Gründen können im Einzelfall Archivalien nicht im Original vorgelegt bzw. reproduziert werden. Die Anfertigung von Reproduktionen wird nach den in der Gebührensatzung aufgelisteten Sätzen in Rechnung gestellt.
Alle „Erstbesucher“ eines Archivs finden hier hilfreiche Informationen und ein Glossar wichtiger Fachbegriffe.